Kindergeld und Familienleistungen aus Italien sind ein wichtiges Thema für Familien, die Anspruch auf Familienleistungen in Deutschland und Italien haben. Die wichtigste Familienleistung für Kinder in Italien ist das Assegno Unico e Universale (AUU).
Kann man Kindergeld und Assegno Unico gleichzeitig erhalten? Wann zahlt Deutschland und wann Italien? Entscheidend sind vor allem der Beschäftigungsort der Eltern und der Wohnort der Kinder.
Assegno Unico – Familienleistung aus Italien
Das Assegno Unico e Universale ist eine staatliche Familienleistung, die vom italienischen Sozialversicherungsträger INPS für unterhaltsberechtigte Kinder gezahlt wird.
Die Höhe hängt unter anderem vom ISEE und von der persönlichen Familiensituation ab. Je nach Einkommen und Voraussetzungen können unterschiedliche Beträge und Zuschläge gelten.
Kindergeld und Assegno Unico – können beide Leistungen bezogen werden?
Ja, in bestimmten Fällen kann ein Anspruch auf Familienleistungen in Deutschland und Italien bestehen.
Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die vollständige Höhe von Kindergeld und Assegno Unico gleichzeitig ausgezahlt wird.
Wenn ein Anspruch auf Familienleistungen in zwei EU-Staaten besteht, gelten die europäischen Koordinierungsregeln. Diese bestimmen, welches Land vorrangig für die Zahlung zuständig ist. Das andere Land kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Unterschiedsbetrag zahlen.
Wann können Leistungen aus Deutschland und Italien bezogen werden?
Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn:
- ein Elternteil in Deutschland arbeitet,
- der andere Elternteil in Italien arbeitet,
- die Kinder in Italien leben.
In einer solchen Situation kann grundsätzlich ein Anspruch auf Familienleistungen in beiden Ländern bestehen.
Wenn der Anspruch in Italien aufgrund der Beschäftigung in Italien besteht und die Kinder dort leben, hat Italien grundsätzlich Vorrang. Deutschland kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Unterschiedsbetrag zahlen, wenn die deutsche Leistung höher ist.
Es handelt sich somit nicht um eine doppelte Auszahlung der vollständigen Leistungen, sondern um eine Koordinierung der Familienleistungen zwischen beiden Ländern.
Wann gibt es nur Assegno Unico aus Italien?
Wenn die Familie ausschließlich mit dem italienischen Sozialversicherungssystem verbunden ist, beispielsweise wenn:
- ein Elternteil in Italien arbeitet,
- die Kinder in Italien leben,
- kein paralleler Anspruch auf Familienleistungen in Deutschland besteht,
wird die Familienleistung grundsätzlich über das Assegno Unico in Italien gezahlt.
In diesem Fall besteht normalerweise kein Anspruch auf deutsches Kindergeld.
Wann gibt es nur Kindergeld aus Deutschland?
Wenn ein Anspruch auf deutsches Kindergeld besteht und kein vorrangiger Anspruch in Italien vorliegt, kann Kindergeld ausschließlich aus Deutschland gezahlt werden.
Kindergeld kann unter bestimmten Voraussetzungen auch dann gezahlt werden, wenn die Kinder in Italien leben und ein Elternteil in Deutschland arbeitet. Der Wohnsitz der Kinder im Ausland schließt einen Anspruch auf Kindergeld nicht automatisch aus.
Welches Land hat Vorrang – Deutschland oder Italien?
Bei der Bestimmung des vorrangig zuständigen Staates werden insbesondere folgende Faktoren berücksichtigt:
- wo die Eltern arbeiten,
- in welchem Land sie sozialversichert sind,
- wo die Kinder leben,
- die berufliche Situation beider Elternteile.
Wenn beide Eltern in unterschiedlichen EU-Staaten arbeiten, kann auch der Wohnort der Kinder entscheidend sein.
Deshalb lässt sich der Vorrang nicht allein anhand des Wohnsitzes bestimmen.
Ist eine Nachzahlung oder ein Unterschiedsbetrag aus Deutschland möglich?
Ja, in bestimmten Fällen kann ein Unterschiedsbetrag (Differenzbetrag) gezahlt werden.
Wenn ein Staat vorrangig für die Familienleistung zuständig ist, die Leistung im zweiten Staat jedoch höher wäre, kann der zweite Staat unter bestimmten Voraussetzungen die Differenz zahlen.
Dies gilt jedoch nicht automatisch für jeden Fall. Jeder Sachverhalt muss individuell nach den europäischen Koordinierungsregeln geprüft werden.
Kindergeld und Italien – wichtige Informationen
Wer Kindergeld beantragt, sollte der Familienkasse mitteilen, wenn gleichzeitig ein Anspruch auf Familienleistungen in Italien besteht.
Je nach Einzelfall können unter anderem folgende Unterlagen erforderlich sein:
- Angaben zu den Kindern,
- Nachweise zum Wohnort,
- Angaben zur Beschäftigung der Eltern,
- Nachweise zur Sozialversicherung,
- Informationen über in Italien bezogene Familienleistungen.
Kindergeld und Assegno Unico – die wichtigsten Fälle
| Situation | Grundsätzlich |
|---|---|
| Eltern und Kinder sind ausschließlich mit Italien verbunden | Assegno Unico |
| Eltern und Kinder sind ausschließlich mit Deutschland verbunden | Kindergeld |
| Ein Elternteil arbeitet in Deutschland, der andere in Italien, Kinder leben in Italien | Leistungen aus beiden Ländern können möglich sein, abhängig von den Vorrangregeln |
| Ein Elternteil arbeitet in Deutschland, Kinder leben in Italien, kein paralleler Anspruch in Italien | Kindergeld aus Deutschland kann möglich sein |
| Anspruch in beiden Ländern besteht | Ein Land zahlt die vorrangige Leistung, das andere ggf. einen Differenzbetrag |
Fazit
Kindergeld und Familienleistungen aus Italien bedeuten nicht automatisch, dass eine Familie zwischen einer der beiden Leistungen wählen muss. In bestimmten Fällen kann ein Anspruch in beiden Ländern bestehen. Die europäischen Vorschriften bestimmen jedoch, welches Land vorrangig zuständig ist.
Entscheidend sind vor allem der Beschäftigungsort der Eltern, die Sozialversicherung und der Wohnort der Kinder.
Besteht ein Anspruch in Deutschland und Italien, können nicht beide Leistungen in voller Höhe für denselben Zeitraum bezogen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch eine Leistung aus einem Land und ein Differenzbetrag aus dem anderen Land möglich.
