Kindergeld und Familienleistungen aus England sind ein Thema, das viele polnische Familien interessiert, die in Deutschland leben und arbeiten. Besonders relevant wird die Situation, wenn ein Elternteil in Deutschland arbeitet, der andere im Vereinigten Königreich, und die Kinder in einem der beiden Länder leben.
Kann man deutsches Kindergeld und britisches Child Benefit gleichzeitig erhalten? Hat der Brexit die Regelungen für Familienleistungen verändert? Welches Land ist für die Auszahlung zuständig und was ist zu tun, wenn bereits eine Leistung aus dem Vereinigten Königreich bezogen wird?
Kindergeld und Child Benefit – um welche Leistungen handelt es sich?
Kindergeld ist eine deutsche Familienleistung, die von der Familienkasse ausgezahlt wird. Grundsätzlich besteht ein Anspruch für Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Kindergeld auch für ältere Kinder gezahlt werden, beispielsweise wenn sie sich in einer Ausbildung oder einem Studium befinden.
Das britische Pendant ist vor allem das Child Benefit. Diese Leistung wird an die Person gezahlt, die für die Betreuung und Erziehung eines Kindes verantwortlich ist. Im Steuerjahr 2026/2027 beträgt das Child Benefit 27,05 £ pro Woche für das älteste oder einzige Kind und 17,90 £ pro Woche für jedes weitere Kind.
Wichtig ist: Kindergeld und Child Benefit sind Familienleistungen aus zwei unterschiedlichen Ländern. Allein die Tatsache, dass ein Elternteil in Deutschland arbeitet und gleichzeitig eine Leistung aus dem Vereinigten Königreich bezogen wird, bedeutet nicht automatisch, dass beide Leistungen in voller Höhe ausgezahlt werden können.
Kindergeld und Familienleistungen aus England (Child Benefit) sind ein häufiges Thema bei Familien, bei denen ein Elternteil in Deutschland und der andere im Vereinigten Königreich arbeitet. Durch den Brexit haben sich die Regelungen für Familienleistungen zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich geändert. Deshalb stellt sich für viele Familien die Frage, ob beide Leistungen gleichzeitig bezogen werden können.
Kindergeld und Child Benefit – kann man beide Leistungen erhalten?
In bestimmten Fällen kann ein Anspruch auf Familienleistungen sowohl in Deutschland als auch im Vereinigten Königreich bestehen. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass für dasselbe Kind zwei vollständige Leistungen ausgezahlt werden.
Wenn eine Familie den Regelungen zur Koordinierung von Familienleistungen unterliegt, muss zunächst festgestellt werden, welches Land vorrangig für die Zahlung zuständig ist. Das andere Land kann anschließend unter bestimmten Voraussetzungen einen Differenzbetrag zahlen. Dabei handelt es sich um die Differenz zwischen der dort zustehenden Leistung und dem Betrag, der bereits vom vorrangig zuständigen Staat gezahlt wurde.
Wann können vollständige Leistungen aus beiden Ländern bezogen werden?
Vollständige Leistungen aus Deutschland und dem Vereinigten Königreich können möglich sein, wenn sie nicht auf demselben Anspruch für dasselbe Kind und denselben Zeitraum beruhen.
Es ist jedoch nicht möglich, einfach volles Kindergeld und volles Child Benefit für dasselbe Kind zu beziehen, nur weil die Eltern in zwei verschiedenen Ländern arbeiten.
Wann wird ein Differenzbetrag gezahlt?
Wenn beide Eltern Anspruch auf Familienleistungen in Deutschland und im Vereinigten Königreich haben und die entsprechenden Koordinierungsregelungen Anwendung finden, wird in der Regel ein vorrangig zuständiger Staat bestimmt.
Beispielsweise kann Deutschland für die Zahlung des Kindergeldes vorrangig zuständig sein. Wenn die britische Familienleistung höher wäre, kann das Vereinigte Königreich unter bestimmten Voraussetzungen nur den Differenzbetrag auszahlen.
In diesem Fall erhält die Familie also nicht zwei vollständige Leistungen.
Kindergeld und Child Benefit nach dem Brexit
Der Brexit hat erhebliche Auswirkungen auf den Anspruch auf britisches Child Benefit. Nicht jede Person, die derzeit in Deutschland lebt, kann automatisch weiterhin Child Benefit aus dem Vereinigten Königreich beziehen.
Zu den wichtigen Faktoren gehören unter anderem:
- das Datum des Umzugs,
- der Wohnort der Eltern und Kinder,
- der Beschäftigungsort,
- die Zugehörigkeit zum jeweiligen Sozialversicherungssystem,
- der Aufenthaltsstatus und die Rechte nach dem Withdrawal Agreement.
Personen, deren Situation unter das Austrittsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU fällt, können unter bestimmten Voraussetzungen ihre Ansprüche auf Familienleistungen behalten.
Daher muss bei der Prüfung des Anspruchs auf Kindergeld und Child Benefit die gesamte familiäre und berufliche Situation berücksichtigt werden und nicht nur der Arbeitsort eines Elternteils.
Muss man Child Benefit der Familienkasse melden?
Ja. Wenn ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied eine Familienleistung aus dem Vereinigten Königreich erhält, sollte dies der Familienkasse mitgeteilt werden.
Diese Information kann für die Prüfung des Kindergeldanspruchs und eines möglichen Differenzbetrags relevant sein.
Zusammenfassung
Kindergeld und Familienleistungen aus England hängen in erster Linie von der familiären und beruflichen Situation der Eltern sowie von den Regelungen ab, die nach dem Brexit gelten.
Für dasselbe Kind und denselben Zeitraum bedeutet ein Anspruch in beiden Ländern grundsätzlich nicht, dass zwei vollständige Leistungen ausgezahlt werden. Wenn beide Länder die Familienleistungen berücksichtigen müssen, kann ein Land die vorrangige Leistung zahlen, während das andere Land unter bestimmten Voraussetzungen einen Differenzbetrag übernimmt.
Wenn die Leistungen hingegen auf unterschiedlichen Ansprüchen beruhen, kann die Situation anders aussehen.
