Ukrainische Familienleistungen und Kindergeld sind ein wichtiges Thema für ukrainische Staatsangehörige, die in Deutschland leben. Viele Familien, die aus der Ukraine nach Deutschland gekommen sind, können weiterhin Familienleistungen aus der Ukraine erhalten. Gleichzeitig können sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf deutsches Kindergeld haben.
Der Bezug von Leistungen aus dem ukrainischen Familiensystem bedeutet nicht automatisch, dass der Anspruch auf Kindergeld entfällt. Allerdings muss jeder Fall individuell betrachtet werden, insbesondere wenn eine Familie gleichzeitig Leistungen aus mehreren Systemen erhält.
Kindergeld für ukrainische Staatsangehörige
Ukrainische Staatsangehörige, die aufgrund des Krieges nach Deutschland gekommen sind, können unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld erhalten.
Dies betrifft unter anderem Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). In bestimmten Fällen muss zusätzlich die Voraussetzung erfüllt sein, dass eine Beschäftigung in Deutschland ausgeübt werden darf.
Das Kindergeld wird von der deutschen Familienkasse ausgezahlt.
Im Jahr 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Monat und Kind.
Der Anspruch auf Kindergeld kann grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes bestehen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Kindergeld auch für ein älteres Kind gezahlt werden, beispielsweise wenn es sich noch in Ausbildung befindet.
Ukrainische Familienleistungen
Familien, die nach Beginn des Krieges die Ukraine verlassen haben, können weiterhin Anspruch auf bestimmte ukrainische Familienleistungen haben.
Dazu können unter anderem gehören:
- Leistungen im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes,
- Leistungen zur Betreuung eines Kindes,
- finanzielle Unterstützung für Familien mit Kindern,
- Leistungen im Zusammenhang mit einer Behinderung des Kindes,
- weitere Unterstützungsleistungen nach ukrainischem Recht.
Eine einzelne Leistung, die offiziell als „ukrainisches Kindergeld“ bezeichnet wird, gibt es nicht. Welche ukrainische Leistung bezogen wird, kann bei der Beurteilung der Situation einer Familie in Deutschland eine wichtige Rolle spielen.
Schließen ukrainische Leistungen den Anspruch auf Kindergeld aus?
Der Bezug einer Familienleistung aus der Ukraine führt nicht automatisch zum Verlust des Anspruchs auf deutsches Kindergeld.
Kindergeld ist eine deutsche Familienleistung. Ob ein Anspruch besteht, richtet sich nach den Voraussetzungen des deutschen Rechts.
Anders kann die Situation bei anderen Sozialleistungen in Deutschland sein. Bei bestimmten Leistungen können das Einkommen der Familie und weitere finanzielle Leistungen berücksichtigt werden.
Deshalb muss zwischen dem Anspruch auf Kindergeld und dem Anspruch auf einkommensabhängige Sozialleistungen unterschieden werden.
Ukrainische Leistungen und das deutsche Sozialsystem
Eine Familie, die in Deutschland lebt, kann gleichzeitig Familienleistungen und andere Formen staatlicher Unterstützung erhalten.
Bei der Prüfung des Anspruchs auf bestimmte Sozialleistungen können auch finanzielle Mittel berücksichtigt werden, die aus anderen Quellen stammen, einschließlich aus dem Ausland.
Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Leistung aus der Ukraine in Deutschland automatisch auf dieselbe Weise behandelt wird.
Von Bedeutung sind insbesondere:
- die Art der Leistung,
- der Zweck der Leistung,
- die Person, an die die Leistung ausgezahlt wird,
- die Höhe der Leistung,
- der Zeitraum, für den die Leistung gezahlt wird,
- die finanzielle Situation der gesamten Familie.
Die Familienkasse kann Informationen zu ukrainischen Leistungen verlangen
Wer Kindergeld erhält, sollte der Familienkasse alle Informationen zur Verfügung stellen, die für die korrekte Prüfung des Anspruchs erforderlich sind.
Wenn die Familienkasse Informationen über Leistungen verlangt, die aus der Ukraine bezogen werden, sollten die entsprechenden Unterlagen eingereicht werden.
Es ist empfehlenswert, folgende Unterlagen aufzubewahren:
- Bescheide über die Bewilligung ukrainischer Leistungen,
- Zahlungsnachweise,
- Informationen über die Höhe der Leistung,
- Unterlagen zum Kind,
- Unterlagen über den Aufenthalt in Deutschland,
- Dokumente zum Aufenthaltsstatus.
Diese Unterlagen können dabei helfen, die Situation der Familie zu erklären, wenn die Familienkasse oder eine andere deutsche Behörde zusätzliche Informationen verlangt.
Kind lebt in der Ukraine und Elternteil in Deutschland
Besondere Aufmerksamkeit ist erforderlich, wenn ein Elternteil in Deutschland lebt, während das Kind weiterhin in der Ukraine lebt.
Die Vorschriften zum Kindergeld legen fest, unter welchen Voraussetzungen ein Kind im Ausland berücksichtigt werden kann und welche Bedingungen der Elternteil erfüllen muss. Für ukrainische Staatsangehörige mit vorübergehendem Schutz können besondere Regelungen gelten.
Bei der Antragstellung sollten deshalb der tatsächliche Aufenthaltsort des Kindes und der Aufenthaltsort des Elternteils korrekt angegeben werden.
Der Umstand, dass sich ein Kind außerhalb Deutschlands befindet, sollte nicht verschwiegen werden. Die Familienkasse kann Nachweise über den tatsächlichen Aufenthaltsort des Kindes verlangen.
Kindergeld und ukrainische Leistungen – Änderungen müssen gemeldet werden
Familien, die Leistungen aus zwei Ländern erhalten, sollten besonders auf ihre Mitteilungspflichten gegenüber den deutschen Behörden achten.
Dazu können beispielsweise folgende Änderungen gehören:
- das Kind zieht in ein anderes Land,
- Änderung des Wohnortes des Elternteils,
- Beginn oder Ende einer Beschäftigung,
- Änderung des Aufenthaltsstatus,
- Beginn oder Ende des Bezugs einer ukrainischen Leistung,
- Änderungen der familiären Situation.
Wer relevante Änderungen nicht mitteilt, kann später Probleme bei der Überprüfung der Leistungen bekommen.
Wurde Kindergeld zu Unrecht oder in einer zu hohen Höhe ausgezahlt, kann die Familienkasse die zu viel gezahlten Beträge zurückfordern.
Kindergeld im Jahr 2026
Im Jahr 2026 beträgt das deutsche Kindergeld 259 Euro pro Monat und Kind.
Die Leistung wird für jedes anspruchsberechtigte Kind gezahlt. Eine Familie mit zwei Kindern kann somit 518 Euro pro Monat erhalten. Bei drei Kindern sind es 777 Euro pro Monat, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Für viele ukrainische Familien ist das Kindergeld eine wichtige finanzielle Unterstützung für die Betreuung und Versorgung der Kinder in Deutschland.
Welche Unterlagen werden für den Kindergeldantrag benötigt?
Ukrainische Staatsangehörige sollten bei der Beantragung von Kindergeld Unterlagen vorbereiten, die ihre persönliche und familiäre Situation bestätigen.
Je nach Einzelfall können unter anderem folgende Dokumente erforderlich sein:
- Personalausweis oder Reisepass,
- Nachweis über den Aufenthalt in Deutschland,
- Nachweis über den vorübergehenden Schutz,
- Dokumente des Kindes,
- Meldebescheinigung beziehungsweise Nachweis des Wohnsitzes,
- Unterlagen zur Beschäftigung oder beruflichen Situation,
- Informationen über in der Ukraine bezogene Familienleistungen.
Die Familienkasse kann zusätzliche Unterlagen verlangen, wenn die Angaben im Antrag weitere Nachweise oder Erklärungen erfordern.
Ukrainische Familienleistungen und Kindergeld – die wichtigsten Informationen
Ukrainische Familienleistungen und deutsches Kindergeld gehören zu zwei unterschiedlichen staatlichen Leistungssystemen. Der Bezug einer Leistung aus der Ukraine bedeutet nicht automatisch, dass eine Familie ihren Anspruch auf Kindergeld in Deutschland verliert.
Entscheidend ist, dass die Voraussetzungen für den deutschen Kindergeldanspruch erfüllt sind und die familiäre Situation gegenüber den zuständigen Behörden korrekt angegeben wird.
Im Jahr 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro monatlich pro Kind. Ukrainische Staatsangehörige mit einem entsprechenden Aufenthaltsstatus können bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf diese Leistung haben.
Familien, die gleichzeitig Leistungen aus der Ukraine und Deutschland erhalten, sollten sämtliche Bescheide und Zahlungsnachweise aufbewahren. Bei Kontakt mit der Familienkasse sollten alle erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht werden.
