Kindergeld

Wir helfen bei Angelegenheiten und Problemen im Zusammenhang mit dem Kindergeld – dem deutschen Kindergeld.

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Kindergeld beantragen

Kindergeld beantragen. Arbeiten Sie beide in Deutschland? Leben Sie beide in Deutschland? Arbeitet Ihr Partner in Deutschland und leben Sie mit Ihren Kindern in einem anderen Land und sind nicht erwerbstätig? Warten Sie nicht und beantragen Sie jetzt das Kindergeld.

Differenzzahlung erhalten

Wenn Ihr Partner in Deutschland arbeitet und Sie in Ihrem Heimatland beschäftigt sind oder zum Beispiel Arbeitslosengeld beziehen, haben Sie Anspruch auf eine Differenzzahlung.

Die Differenzzahlung ist Kindergeld minus andere Familienleistungen.

Sie können auch eine Differenzzahlung erhalten, wenn Sie nicht mehr mit dem anderen Elternteil des Kindes in einer Beziehung leben.

Kindergeld zurückfordern

Wenn Ihr Partner oder ehemaliger Partner, also der leibliche Elternteil des Kindes, einen Teil oder das gesamte Kindergeld für sich selbst erhalten hat, können Sie das Geld zurückfordern.

Wenn das Geld derzeit nicht an den Elternteil gezahlt wird, bei dem das Kind lebt, können Sie diese Leistung zurückerhalten.

Wurde die Nachzahlung für den rückwirkenden Zeitraum nicht ganz oder teilweise an das Kind weitergeleitet, sollten Sie diese zurückfordern.

Problem mit der Arbeitgeberbescheinigung

Wenn Ihr Partner oder ehemaliger Partner, also der leibliche Elternteil des Kindes, keine Unterlagen wie z. B. eine Arbeitgeberbescheinigung, Gehaltsabrechnungen oder eine Meldebestätigung vorlegen möchte, bedeutet dies, dass er oder sie Ihren Anspruch blockiert.

Erhalten Sie Kindergeld oder eine Differenzzahlung trotz mangelnder Mitwirkung des Vaters des Kindes.

Behörde fordert Rückzahlung des Kindergeldes

Fordert die Behörde eine Rückzahlung für den rückwirkenden Zeitraum?

Die Behörde fordert eine Rückzahlung, weil sie zum Beispiel behauptet, dass Sie in Ihrem Land Anspruch auf andere Familienleistungen hatten.

Die Behörde fordert eine Rückzahlung wegen angeblich mangelnder Mitwirkung.

Die Behörde fordert eine Rückzahlung, weil Sie Ihr Recht auf Leistungen nicht ausreichend nachgewiesen haben.

Die Behörde behauptet, dass Sie versucht haben, Leistungen unrechtmäßig zu erhalten.

Probleme mit der Familienkasse

Die Behörde möchte das Geld für den rückwirkenden Zeitraum nicht auszahlen?

Die Behörde stellt Hürden auf, fordert dieselben Dokumente mehrfach an und verzögert den Fall dauerhaft.

Die Behörde unternimmt nichts. Seit einem halben Jahr gibt es keine Rückmeldung.

Es passiert nichts oder es gibt nur Versprechungen wie:
„Ihre Unterlagen liegen bereits auf meinem Schreibtisch“,
„Die Entscheidung ist getroffen, aber noch nicht unterschrieben“ usw.

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