Rumänisches Kindergeld und deutsches Kindergeld – Koordinierung der Familienleistungen in der EU

Viele Eltern, die in Deutschland arbeiten und deren Kinder in Rumänien leben, fragen sich, ob sie gleichzeitig deutsches Kindergeld und rumänische Familienleistungen beziehen können. Die Antwort hängt von den EU-Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit ab.

Auch wenn ein Anspruch auf Familienleistungen in mehreren Ländern bestehen kann, bedeutet dies nicht automatisch, dass zwei vollständige Leistungen für dasselbe Kind und denselben Zeitraum ausgezahlt werden. Die europäischen Regelungen legen fest, welcher Staat vorrangig zuständig ist und ob ein anderer Staat gegebenenfalls eine Ausgleichszahlung leisten muss.

Was ist das rumänische Kindergeld?

Die wichtigste Familienleistung in Rumänien ist die Alocația de Stat pentru Copii, das staatliche Kindergeld für Kinder. Diese Leistung soll Familien bei den Kosten der Kindererziehung unterstützen und wird monatlich an die Eltern oder gesetzlichen Vertreter ausgezahlt.

Das rumänische Kindergeld gehört zu den grundlegenden Familienleistungen des Landes und kann auch dann relevant sein, wenn ein Elternteil im Ausland arbeitet.

Kann man rumänisches Kindergeld und deutsches Kindergeld gleichzeitig erhalten?

Grundsätzlich ja. Es ist möglich, dass eine Familie sowohl nach rumänischem als auch nach deutschem Recht Anspruch auf Familienleistungen hat.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass beide Staaten das volle Kindergeld für dasselbe Kind auszahlen. In solchen Fällen greifen die EU-Vorschriften zur Koordinierung von Familienleistungen.

Diese Regeln sollen verhindern, dass dieselbe Leistung doppelt gezahlt wird, und gleichzeitig sicherstellen, dass Familien die ihnen zustehenden Leistungen erhalten.

Wie funktioniert die Koordinierung der Familienleistungen in der EU?

Die Koordinierung kommt immer dann zur Anwendung, wenn Familienmitglieder in verschiedenen EU-Staaten leben, arbeiten oder sozialversichert sind.

Dabei wird festgestellt:

  • welcher Staat vorrangig für die Zahlung zuständig ist,
  • ob ein anderer Staat nachrangig zuständig ist,
  • ob ein Differenzbetrag gezahlt werden muss,
  • welche Gesamtleistung der Familie zusteht.

Die Vorschriften stellen sicher, dass Familien ihre Ansprüche nicht verlieren, nur weil Wohnsitz und Beschäftigungsort in unterschiedlichen Ländern liegen.

Wann hat Deutschland Vorrang?

Deutschland ist häufig der vorrangig zuständige Staat, wenn ein Elternteil:

  • in Deutschland beschäftigt ist,
  • in Deutschland selbstständig tätig ist,
  • dem deutschen Sozialversicherungssystem unterliegt.

In diesen Fällen kann deutsches Kindergeld auch dann gezahlt werden, wenn das Kind dauerhaft in Rumänien lebt.

Wann hat Rumänien Vorrang?

Rumänien kann vorrangig zuständig sein, wenn:

  • die Eltern in Rumänien arbeiten,
  • die Familie ihren Lebensmittelpunkt in Rumänien hat,
  • keine Beschäftigung in einem anderen EU-Staat einen Vorrang begründet.

Welche Regelung im Einzelfall gilt, hängt von den konkreten Familien- und Beschäftigungsverhältnissen ab.

Können zwei volle Familienleistungen gleichzeitig bezogen werden?

Nein.

Nach den EU-Vorschriften dürfen für dasselbe Kind und denselben Zeitraum grundsätzlich keine zwei vollständigen Familienleistungen gleichzeitig gezahlt werden.

Besteht ein Anspruch sowohl auf rumänisches Kindergeld als auch auf deutsches Kindergeld, wird zunächst festgestellt, welcher Staat vorrangig zuständig ist.

Der andere Staat kann gegebenenfalls lediglich einen Ausgleichsbetrag zahlen, wenn seine Leistung höher ist als die bereits gezahlte Familienleistung.

Was ist eine Differenzzahlung?

Die sogenannte Differenzzahlung (Differenzkindergeld) ist ein Ausgleichsbetrag, der vom nachrangig zuständigen Staat gezahlt werden kann.

Ist das rumänische Kindergeld niedriger als das deutsche Kindergeld, kann die Familienkasse die Differenz zwischen beiden Leistungen auszahlen.

Dadurch erhält die Familie insgesamt den höheren Leistungsanspruch, ohne dass zwei vollständige Familienleistungen gleichzeitig gezahlt werden.

Warum müssen ausländische Leistungen angegeben werden?

Wer Kindergeld in Deutschland beantragt, muss alle im Ausland bezogenen Familienleistungen angeben, einschließlich des rumänischen Kindergeldes.

Die Familienkasse prüft die Angaben und tauscht bei Bedarf Informationen mit den zuständigen Behörden im Ausland aus. Auf dieser Grundlage wird die korrekte Höhe des Kindergeldanspruchs berechnet.

Wer ausländische Leistungen nicht meldet, riskiert Rückforderungen oder Verzögerungen im Antragsverfahren.

Rumänisches Kindergeld und deutsches Kindergeld – Fazit

Der Bezug von rumänischem Kindergeld schließt einen Anspruch auf deutsches Kindergeld nicht automatisch aus. Viele Familien haben aufgrund ihrer grenzüberschreitenden Situation Ansprüche in beiden Ländern.

Die EU-Vorschriften zur Koordinierung der Familienleistungen verhindern jedoch, dass für dasselbe Kind zwei vollständige Leistungen gleichzeitig gezahlt werden. Stattdessen wird ein vorrangig zuständiger Staat bestimmt, während der andere Staat gegebenenfalls eine Differenzzahlung leistet.

Für Familien mit Bezug zu Deutschland und Rumänien ist es daher wichtig, ihre Ansprüche sorgfältig prüfen zu lassen und alle relevanten Leistungen bei der Familienkasse anzugeben.

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