Viele Menschen, die in Deutschland arbeiten und Kinder in der Türkei haben, fragen sich, ob sie deutsches Kindergeld und gleichzeitig Familienleistungen aus der Türkei erhalten können.
Die Antwort hängt von der persönlichen Situation der Familie, dem Wohnort des Kindes, der Beschäftigung der Eltern und der Art der türkischen Leistung ab.
Wie hoch sind die Familienleistungen in der Türkei?
Seit dem 1. Januar 2025 gibt es in der Türkei eine neue Geburtsbeihilfe (Doğum Yardımı).
Die aktuellen Beträge sind:
- 1. Kind: 5.000 TRY als einmalige Zahlung,
- 2. Kind: 1.500 TRY monatlich,
- 3. und jedes weitere Kind: 5.000 TRY monatlich.
Die monatlichen Zahlungen für das zweite und weitere Kinder werden grundsätzlich bis zum 5. Geburtstag des Kindes gezahlt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Für die türkische Geburtsbeihilfe gelten bestimmte Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes.
Kann man türkische Familienleistungen und Kindergeld gleichzeitig erhalten?
In bestimmten Fällen ja. Der Bezug einer Familienleistung aus der Türkei bedeutet nicht automatisch, dass kein Anspruch auf deutsches Kindergeld besteht.
Allerdings bedeutet ein möglicher Anspruch auf Leistungen in beiden Ländern nicht automatisch, dass beide Leistungen in voller Höhe für dasselbe Kind und denselben Zeitraum ausgezahlt werden.
Die deutsche Familienkasse kann eine ausländische Familienleistung bei der Prüfung des Kindergeldanspruchs berücksichtigen.
Daher sollten Leistungen, die in der Türkei für ein Kind bezogen werden, der Familienkasse mitgeteilt werden.
In welchen Fällen kann ein Anspruch auf Leistungen aus beiden Ländern bestehen?
Eine solche Situation kann beispielsweise vorliegen, wenn:
- ein Elternteil in Deutschland arbeitet,
- das Kind in der Türkei lebt,
- der Elternteil den entsprechenden deutschen Sozialversicherungsvorschriften unterliegt,
- und die Familie gleichzeitig eine Familien- oder Geburtsleistung aus der Türkei erhält.
Für Deutschland und die Türkei gelten besondere Regelungen zur sozialen Sicherheit und zu Familienleistungen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Kinder, die in der Türkei leben, bei der Prüfung des deutschen Kindergeldanspruchs berücksichtigt werden.
Wird das türkische Kindergeld automatisch vom deutschen Kindergeld abgezogen?
Nicht automatisch. Entscheidend ist, um welche türkische Leistung es sich handelt und für welches Kind und welchen Zeitraum sie gezahlt wird.
Die Familienkasse kann beispielsweise Nachweise über folgende Angaben verlangen:
- Art der türkischen Leistung,
- Höhe der Zahlung,
- Zeitraum der Zahlung,
- Name des Kindes, für das die Leistung gezahlt wird.
Es ist daher wichtig, ausländische Familienleistungen im Kindergeldverfahren vollständig anzugeben.
Beispiel
Ein Elternteil arbeitet in Deutschland, während das Kind in der Türkei lebt. Die Familie erhält für das zweite Kind 1.500 TRY monatlich aus der Türkei.
Das bedeutet nicht automatisch, dass kein Anspruch auf deutsches Kindergeld besteht. Die Familienkasse prüft die individuelle Situation und entscheidet, ob und in welchem Umfang die türkische Leistung berücksichtigt werden muss.
Fazit
Türkische Familienleistungen und deutsches Kindergeld können unter bestimmten Voraussetzungen gleichzeitig bezogen werden. Ob beide Leistungen tatsächlich in voller Höhe gezahlt werden können, hängt jedoch von den jeweiligen gesetzlichen Regelungen und der persönlichen Situation der Familie ab.
Besonders wichtig sind:
- der Wohnort des Kindes,
- der Arbeitsort der Eltern,
- der Versicherungsstatus,
- die Art der türkischen Familienleistung,
- sowie der Zeitraum, für den die Leistung gezahlt wird.
Wer in Deutschland arbeitet und ein Kind in der Türkei hat, sollte deshalb nicht automatisch auf Kindergeld verzichten, nur weil eine Familienleistung aus der Türkei bezogen wird. Die türkische Leistung sollte jedoch gegenüber der Familienkasse angegeben werden.
