Tschechische Familienleistungen und deutsches Kindergeld – kann man Leistungen aus beiden Ländern erhalten?

Immer mehr Menschen arbeiten in Deutschland, während ihre Familie in Tschechien lebt. Das betrifft auch viele Polen, die ihren Lebensmittelpunkt in einem Land haben, aber in einem anderen Land arbeiten. In dieser Situation stellt sich häufig die Frage: Kann man gleichzeitig tschechische Familienleistungen und deutsches Kindergeld beziehen?

Die Antwort lautet: In bestimmten Fällen ja, allerdings können nicht einfach die vollen Leistungen aus beiden Ländern für denselben Zeitraum bezogen werden. Bei Familien, die gleichzeitig mit Deutschland und Tschechien verbunden sind, gelten die europäischen Regeln zur Koordinierung der Familienleistungen.

In der Praxis bedeutet dies, dass in der Regel ein Staat vorrangig zuständig ist. Der andere Staat kann unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sein, eine Differenzzahlung zu leisten.

Welche Familienleistungen gibt es in Tschechien?

Das tschechische System der Familienleistungen unterscheidet sich vom deutschen System. Nicht alle tschechischen Leistungen haben denselben Charakter wie das Kindergeld.

Zu den wichtigsten Leistungen gehören:

  • Rodičovský příspěvek – tschechische Elternleistung,
  • Porodné – einmalige Geburtsbeihilfe,
  • Dávka státní sociální pomoci, auch als „Superdávka“ bezeichnet – Unterstützung für Haushalte mit geringem Einkommen,
  • Náhradní výživné – Leistung bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen.

Besonders wichtig beim Vergleich zwischen Tschechien und Deutschland ist, dass das tschechische System kein direktes Gegenstück zum deutschen Kindergeld darstellt.

Rodičovský příspěvek – die tschechische Elternleistung

Der Rodičovský příspěvek ist eine monatliche Leistung für Eltern, die ihr jüngstes Kind persönlich und ganztägig betreuen. Die Leistung ist nicht vom Einkommen der Familie abhängig. Gleichzeitig darf der Elternteil grundsätzlich arbeiten.

Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2026 geboren wurden, beträgt die Gesamtleistung 350.000 CZK pro Kind. Bei Zwillingen oder Mehrlingen beträgt die Gesamtsumme 700.000 CZK.

Seit 2026 gelten außerdem neue Grenzen für die monatliche Auszahlung. Bei fehlender oder niedriger Bemessungsgrundlage können bis zu 15.000 CZK monatlich pro Kind bezogen werden. Bei Mehrlingen sind bis zu 30.000 CZK möglich. Bei einer entsprechend hohen Bemessungsgrundlage kann der monatliche Betrag höher ausfallen.

Porodné – tschechische Geburtsbeihilfe

Das Porodné ist eine einmalige Leistung für Familien, die bestimmte Einkommensvoraussetzungen erfüllen.

Die Leistung beträgt:

  • 13.000 CZK für das erste Kind,
  • 10.000 CZK für das zweite Kind.

Die Leistung kann höchstens zweimal gewährt werden – für das erste beziehungsweise zweite Kind. Damit unterscheidet sich Porodné deutlich vom deutschen Kindergeld, das regelmäßig ausgezahlt wird.

Superdávka – die neue Sozialleistung in Tschechien

Seit dem 1. Oktober 2025 gibt es in Tschechien die neue Dávka státní sociální pomoci, die häufig als „Superdávka“ bezeichnet wird.

Sie hat unter anderem die frühere Kinderzulage sowie bestimmte Leistungen im Zusammenhang mit den Wohnkosten ersetzt.

Die Leistung richtet sich insbesondere an Haushalte mit einer schwierigen finanziellen Situation. Berücksichtigt werden können unter anderem:

  • Lebenshaltungskosten,
  • Wohnkosten,
  • die familiäre Situation,
  • die Betreuung und Erziehung der Kinder,
  • die Erwerbstätigkeit der Haushaltsmitglieder.

Das System besteht aus mehreren Bestandteilen, darunter einem Wohnkostenanteil, einem Lebensunterhaltsanteil, einem Kinderbonus und einem Bonus für Erwerbstätigkeit.

Wie hoch ist das Kindergeld in Deutschland im Jahr 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt das deutsche Kindergeld 259 Euro monatlich pro Kind. Die Höhe ist unabhängig von der Reihenfolge der Kinder in der Familie.

Das deutsche Kindergeld kann unter bestimmten Voraussetzungen auch gezahlt werden, wenn das Kind in einem anderen EU-Staat lebt. Der Wohnsitz des Kindes kann sich beispielsweise in Deutschland oder in einem anderen EU-/EWR-Staat beziehungsweise in der Schweiz befinden.

Kann man tschechische Familienleistungen und Kindergeld gleichzeitig beziehen?

Ja, in bestimmten Fällen kann eine Familie Ansprüche auf Leistungen in beiden Ländern haben. Das bedeutet jedoch nicht, dass die vollständigen Leistungen beider Staaten gleichzeitig ausgezahlt werden.

Innerhalb der Europäischen Union gelten Regeln zur Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme. Wenn eine Familie möglicherweise Anspruch auf Familienleistungen in mehreren Ländern hat, muss festgestellt werden, welcher Staat vorrangig zuständig ist.

Grundlage sind insbesondere die Regelungen der EU-Verordnung Nr. 883/2004.

Beispiel: Elternteil arbeitet in Deutschland, Familie lebt in Tschechien

Nehmen wir an:

  • der Vater arbeitet in Deutschland,
  • die Mutter lebt in Tschechien,
  • die Kinder leben in Tschechien,
  • die Mutter arbeitet nicht.

In einem solchen Fall kann der Anspruch aufgrund der Beschäftigung in Deutschland Vorrang gegenüber einem Anspruch haben, der ausschließlich auf dem Wohnsitz der Familie beruht.

Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass alle tschechischen Leistungen vollständig entfallen. Je nach Art der Leistung und individueller Familiensituation können Regeln zur Anrechnung, zum Ruhen oder zu einer Differenzzahlung greifen.

Deutschland oder Tschechien – welcher Staat zahlt die Familienleistung?

Grundsätzlich gilt: Vorrang hat häufig der Staat, in dem aufgrund einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit ein Anspruch auf Familienleistungen entsteht.

Wenn beide Eltern in unterschiedlichen Ländern arbeiten, wird die Situation komplizierter. Dann spielen unter anderem der Wohnort der Kinder und die Beschäftigungssituation beider Eltern eine wichtige Rolle.

Die EU-Regeln sehen grundsätzlich folgende Rangfolge vor:

  1. Anspruch aufgrund einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit,
  2. Anspruch aufgrund einer Rente,
  3. Anspruch allein aufgrund des Wohnortes.

Wenn Ansprüche auf derselben Grundlage entstehen, kann insbesondere der Wohnort der Kinder entscheidend sein.

Was bedeutet das für das deutsche Kindergeld?

Wenn Deutschland der vorrangig zuständige Staat ist, kann die Familienkasse deutsches Kindergeld zahlen.

Hat dagegen Tschechien Vorrang, kann der deutsche Anspruch entsprechend eingeschränkt werden. Ist die deutsche Familienleistung höher als die Leistung des vorrangig zuständigen Staates, kann Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen die Differenz zahlen.

Deshalb sollte man nicht automatisch davon ausgehen, dass eine Familie das vollständige deutsche Kindergeld und gleichzeitig die vollständigen tschechischen Familienleistungen erhält.

Die tatsächliche Höhe der Leistungen hängt immer von der individuellen Situation der Familie ab.

Hat der tschechische Rodičovský příspěvek Einfluss auf das Kindergeld?

Das ist eine wichtige Frage für Familien, die in Tschechien leben und bei denen ein Elternteil in Deutschland arbeitet.

Hier muss zwischen Familienleistungen mit ähnlichem Zweck und Charakter und Leistungen für andere Bedürfnisse der Familie unterschieden werden.

Der Rodičovský příspěvek steht im Zusammenhang mit der Betreuung des jüngsten Kindes und wird nach den tschechischen Vorschriften gezahlt. Er sollte daher nicht automatisch als direkte Entsprechung des deutschen Kindergeldes betrachtet werden.

Bei grenzüberschreitenden Fällen prüfen die zuständigen Behörden die konkrete Leistung sowie die rechtliche Grundlage, auf der der Anspruch besteht.

Daher bedeutet der Bezug von Rodičovský příspěvek nicht automatisch, dass kein Anspruch auf deutsches Kindergeld besteht.

Kindergeld und tschechische Familienleistungen – die wichtigsten Unterschiede

DeutschlandTschechien
Kindergeld – 259 € monatlich pro Kind im Jahr 2026Rodičovský příspěvek – 350.000 CZK insgesamt für Kinder, die ab 2026 geboren wurden
Regelmäßige monatliche LeistungElternleistung im Zusammenhang mit der Betreuung des jüngsten Kindes
Kindergeld ist nicht vom Familieneinkommen abhängigRodičovský příspěvek ist ebenfalls nicht einkommensabhängig
FamilienkasseÚřad práce ČR
Grenzüberschreitende Auszahlung innerhalb der EU möglichEU-Regeln zur Koordinierung können Anwendung finden

Arbeiten in Deutschland, wohnen in Tschechien – besteht Anspruch auf Kindergeld?

Der Wohnsitz in Tschechien schließt einen Anspruch auf deutsches Kindergeld nicht automatisch aus.

Entscheidend ist die gesamte Situation der Familie. Unter anderem sollte geprüft werden:

  • Wo arbeitet der Vater?
  • Wo arbeitet die Mutter?
  • Wo leben die Kinder?
  • Sind die Eltern selbstständig?
  • Bezieht ein Elternteil eine Rente oder andere Sozialleistungen?
  • Welche Familienleistungen werden in Tschechien bezogen?
  • Seit wann besteht jeweils ein Anspruch auf die einzelnen Leistungen?

Erst anhand dieser Informationen kann festgestellt werden, welcher Staat vorrangig zuständig ist.

Kann man eine Differenzzahlung zum Kindergeld erhalten?

Ja, eine Differenzzahlung kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.

Wenn beide Staaten grundsätzlich für Familienleistungen zuständig sind, aber einer der Staaten Vorrang hat, kann der andere Staat verpflichtet sein, die Differenz zwischen den Leistungen zu zahlen.

Beispielsweise kann Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen eine Differenz zahlen, wenn Tschechien vorrangig zuständig ist, die deutsche Leistung aber höher ist.

Auch der umgekehrte Fall ist grundsätzlich möglich.

Die europäischen Koordinierungsregeln sollen verhindern, dass Familien gleichzeitig doppelte Leistungen für denselben Zeitraum erhalten, aber auch sicherstellen, dass bestehende Ansprüche nicht einfach verloren gehen.

Tschechische Familienleistungen und Kindergeld – Fazit

Wenn eine Familie in Tschechien lebt und ein Elternteil in Deutschland arbeitet, kann ein Anspruch auf deutsches Kindergeld bestehen, auch wenn die Familie gleichzeitig tschechische Familienleistungen erhält.

Das bedeutet jedoch nicht, dass beide Länder automatisch die vollständigen Leistungen für denselben Zeitraum auszahlen.

In solchen Fällen gelten die europäischen Regeln zur Koordinierung der Familienleistungen. Es wird festgestellt, welcher Staat vorrangig zuständig ist. Der andere Staat kann je nach Situation eine Differenzzahlung leisten.

Bei Fällen wie Kindergeld und Tschechien, Arbeiten in Deutschland und Wohnen in Tschechien oder tschechische Familienleistungen und deutsches Kindergeld ist daher die individuelle Situation der gesamten Familie entscheidend.

Häufig gestellte Fragen

Kann man Kindergeld erhalten, wenn man in Tschechien lebt?
Ja. Der Wohnsitz in Tschechien schließt einen Anspruch auf deutsches Kindergeld nicht automatisch aus. Entscheidend sind insbesondere die Beschäftigungs- und Versicherungssituation der Eltern sowie die EU-Regeln zur Koordinierung der Familienleistungen.

Wie hoch ist das Kindergeld 2026?
Seit Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro monatlich für jedes anspruchsberechtigte Kind.

Gibt es in Tschechien ein Kindergeld?
Es gibt kein einzelnes tschechisches Familiengeld, das dem deutschen Kindergeld exakt entspricht. Das tschechische System umfasst verschiedene Leistungen, darunter den Rodičovský příspěvek, Porodné und Leistungen im Rahmen der neuen Dávka státní sociální pomoci.

Kann man vollständige tschechische Leistungen und vollständiges deutsches Kindergeld bekommen?
Grundsätzlich ist eine doppelte Auszahlung von Familienleistungen für denselben Zeitraum nicht vorgesehen. Bei einem Zusammentreffen von Ansprüchen gelten die europäischen Regeln zur Zuständigkeit und gegebenenfalls zur Differenzzahlung.

Kann ein in Deutschland arbeitender Elternteil Kindergeld bekommen, wenn die Kinder in Tschechien leben?
Ja, das kann möglich sein. Entscheidend sind jedoch die konkrete Beschäftigungssituation beider Eltern, der Wohnort der Kinder und die weiteren Umstände der Familie.

Schließt der Rodičovský příspěvek das deutsche Kindergeld aus?
Nein, dies lässt sich nicht pauschal sagen. Die zuständigen Behörden müssen die konkrete Situation und die Art der jeweiligen Familienleistung prüfen.

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