Steuer-ID und Kindergeld: Warum verlangt die Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummer des Elternteils im Ausland?

Viele Familien sind überrascht, wenn sie ein Schreiben von der Familienkasse erhalten, in dem die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) des zweiten Elternteils angefordert wird. Besonders häufig betrifft dies Familien, bei denen ein Elternteil in Deutschland arbeitet, während der andere Elternteil mit den Kindern in einem anderen EU-Land lebt.

Oft stellt sich die Frage: Warum benötigt die Familienkasse eine deutsche Steuer-ID von einer Person, die nicht in Deutschland wohnt oder arbeitet?

Warum verlangt die Familienkasse die Steuer-ID?

Die Steuer-Identifikationsnummer (IdNr) ist eine persönliche und lebenslang gültige Nummer, die zur eindeutigen Identifizierung einer Person in Deutschland dient.

Die Familienkasse nutzt die Steuer-ID, um Anspruchsberechtigte und Familienangehörige eindeutig zuzuordnen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Kindergeld korrekt ausgezahlt wird und keine Doppelzahlungen oder fehlerhaften Zuordnungen entstehen.

Die Steuer-ID ermöglicht es den Behörden außerdem, Daten zwischen verschiedenen staatlichen Stellen rechtssicher abzugleichen und Familienleistungen korrekt zu bearbeiten.

Muss ein im Ausland lebender Elternteil eine Steuer-ID haben?

Genau dieser Punkt sorgt bei vielen Familien für Unsicherheit.

Wenn die Familienkasse die Steuer-ID des im Ausland lebenden Elternteils anfordert, sollte das Schreiben keinesfalls ignoriert werden. Fehlen angeforderte Informationen, kann dies zu Verzögerungen bei der Bearbeitung des Kindergeldantrags oder zu Rückfragen seitens der Behörde führen.

Allerdings besitzt nicht jede Person, die außerhalb Deutschlands lebt, automatisch eine deutsche Steuer-ID. Ob bereits eine Steuer-ID vergeben wurde, hängt von den individuellen Umständen ab, beispielsweise davon, ob die Person früher in Deutschland gemeldet war, gearbeitet hat oder bereits Kontakt zu deutschen Behörden hatte.

Warum benötigt die Familienkasse die Daten des zweiten Elternteils?

Die Familienkasse fordert die Angaben des zweiten Elternteils aus mehreren Gründen an:

1. Prüfung des Kindergeldanspruchs

Die Behörde muss feststellen, welche Person anspruchsberechtigt ist und ob für dieselben Kinder bereits Leistungen beantragt oder bezogen werden.

2. Vermeidung von Doppelzahlungen

Durch die eindeutige Identifizierung aller beteiligten Personen können Fehler und Mehrfachzahlungen vermieden werden.

3. Zuordnung der Familienmitglieder

Bei grenzüberschreitenden Fällen innerhalb der Europäischen Union muss die Familienkasse die familiären Verhältnisse eindeutig nachvollziehen können. Dies betrifft insbesondere Familien, deren Mitglieder in unterschiedlichen Ländern leben oder arbeiten.

Was tun, wenn keine Steuer-ID vorhanden ist?

Wer ein Schreiben der Familienkasse erhält und keine deutsche Steuer-ID kennt, sollte die Behörde darüber informieren.

In vielen Fällen kann die Familienkasse mitteilen, welche Unterlagen benötigt werden oder welche weiteren Schritte erforderlich sind. Wichtig ist, innerhalb der gesetzten Frist auf das Schreiben zu reagieren und die eigene Situation verständlich zu erläutern.

Eine fehlende Antwort kann die Bearbeitung verzögern oder zu weiteren Nachfragen führen.

Wie kann man prüfen, ob bereits eine Steuer-ID vergeben wurde?

Viele Personen verfügen bereits über eine deutsche Steuer-ID, ohne sich dessen bewusst zu sein.

Dies ist häufig der Fall, wenn die betreffende Person:

  • früher in Deutschland gemeldet war,
  • in Deutschland gearbeitet hat,
  • eine deutsche Steuererklärung abgegeben hat,
  • bereits deutsche Familienleistungen beantragt oder erhalten hat.

Falls bereits eine Steuer-ID vergeben wurde, kann beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine erneute Mitteilung der Nummer beantragt werden. Aus Datenschutzgründen wird die Steuer-ID ausschließlich per Post versendet.

Sollte man ein Schreiben der Familienkasse ignorieren?

Nein.

Wer ein Schreiben der Familienkasse erhält, sollte immer fristgerecht reagieren. Auch wenn die angeforderte Steuer-ID nicht bekannt ist oder aktuell nicht vorliegt, empfiehlt es sich, die Behörde darüber zu informieren und gegebenenfalls weitere Informationen anzufordern.

Eine offene Kommunikation mit der Familienkasse hilft dabei, unnötige Verzögerungen bei der Bearbeitung des Kindergeldes zu vermeiden.

Fazit

Die Anforderung einer Steuer-ID durch die Familienkasse ist in grenzüberschreitenden Kindergeldverfahren nichts Ungewöhnliches. Die Steuer-Identifikationsnummer dient der eindeutigen Zuordnung von Personen und unterstützt die korrekte Bearbeitung von Kindergeldanträgen.

Wer ein entsprechendes Schreiben erhält, sollte dieses ernst nehmen und zeitnah darauf reagieren. Dadurch lassen sich Verzögerungen vermeiden und die Bearbeitung des Kindergeldanspruchs kann reibungslos fortgesetzt werden.

Benötigen Sie Unterstützung bei Ihrem Kindergeldantrag oder bei der Kommunikation mit der Familienkasse? Das Team von Kindergeld.eu unterstützt Familien bei grenzüberschreitenden Kindergeldverfahren und hilft bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen.

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