Kindergeld und Familienleistungen aus Ungarn – Kann man beide Leistungen erhalten?

Personen, die in Deutschland arbeiten und deren Kinder in Ungarn leben, können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Familienleistungen in beiden Ländern haben. Das bedeutet jedoch nicht, dass beide Leistungen in voller Höhe gleichzeitig bezogen werden können.

Familienleistungen in Deutschland und Ungarn

In Deutschland ist das Kindergeld die wichtigste Familienleistung für Kinder. Der Anspruch kann unter anderem aufgrund einer Beschäftigung und der Zugehörigkeit zum deutschen Sozialversicherungssystem bestehen.

In Ungarn gehört das családi pótlék zu den wichtigsten Familienleistungen. Der Anspruch hängt unter anderem vom Wohnort des Kindes und den Voraussetzungen nach ungarischem Recht ab.

Wenn eine Familie Verbindungen zu beiden Ländern hat, gelten die EU-Regeln zur Koordinierung der Familienleistungen.

Kann man Kindergeld und eine Familienleistung aus Ungarn erhalten?

Ja, in bestimmten Fällen können Leistungen aus beiden Ländern bezogen werden. Es ist jedoch nicht möglich, für dasselbe Kind und denselben Zeitraum zwei volle Familienleistungen zu erhalten.

Zum Beispiel:

  • ein Elternteil arbeitet in Deutschland,
  • der andere Elternteil arbeitet in Ungarn,
  • die Kinder leben in Ungarn.

In diesem Fall können grundsätzlich in beiden Ländern Ansprüche auf Familienleistungen bestehen. Nach den EU-Regeln muss jedoch zunächst festgestellt werden, welches Land vorrangig zuständig ist.

Ist Ungarn vorrangig zuständig, kann die Familie die ungarische Familienleistung erhalten. Deutschland kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Differenzzahlung leisten, wenn die deutsche Leistung höher ist.

Ist dagegen Deutschland vorrangig zuständig, kann Kindergeld aus Deutschland gezahlt werden. Die ungarische Familienleistung wird dabei entsprechend berücksichtigt.

Wovon hängt ab, welches Land zuständig ist?

Entscheidend sind insbesondere:

  • der Wohnort der Kinder,
  • der Arbeitsort der Mutter,
  • der Arbeitsort des Vaters,
  • das Sozialversicherungssystem, dem die Eltern unterliegen,
  • der bestehende Anspruch auf Familienleistungen in den jeweiligen Ländern.

Besonders relevant ist die Situation, wenn ein Elternteil in Deutschland arbeitet, der andere in Ungarn beschäftigt ist und die Kinder in Ungarn leben. In solchen Fällen bestimmen die EU-Vorschriften, welches Land vorrangig zuständig ist.

Kann man eine Differenzzahlung aus Deutschland erhalten?

Ja. Wenn Ungarn vorrangig zuständig ist und dort eine Familienleistung gezahlt wird, kann Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen die Differenz zwischen der deutschen und der ungarischen Leistung zahlen.

Eine solche Differenzzahlung steht jedoch nicht automatisch jeder Familie zu. Die zuständigen Behörden prüfen jeden Fall individuell.

Zusammenfassung

Kindergeld und ungarische Familienleistungen können im selben Fall eine Rolle spielen. Zwei volle Leistungen für dasselbe Kind und denselben Zeitraum können jedoch nicht gleichzeitig bezogen werden.

Wenn die Eltern in Deutschland und Ungarn arbeiten, kann ein Land die vorrangige Familienleistung zahlen, während das andere Land unter bestimmten Voraussetzungen eine Differenzzahlung leistet.

Deshalb sollten Familienleistungen aus Ungarn bei einem Antrag auf Kindergeld angegeben werden. Die Familienkasse prüft anschließend, welches Land vorrangig zuständig ist und ob ein Anspruch auf eine zusätzliche Zahlung besteht.

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