Keine Antwort von der Familienkasse: Warum das Amt schweigt und wie Sie richtig reagieren

Das Warten auf den Kindergeldbescheid kann für viele Familien zur Zerreißprobe werden. Im Jahr 2026 stellen wir fest, dass die Bearbeitungszeiten immer länger werden. Doch das Schweigen der Behörde bedeutet nicht, dass Sie machtlos sind.

1. Warum antwortet die Familienkasse nicht? Eine Analyse der Prioritäten

Die Familienkasse ist chronisch überlastet, aber die Bearbeitung erfolgt nach einem internen Prioritätensystem:

  • Fokus auf Rückforderungen: Anträge, die Geld in die Staatskasse zurückbringen, haben Vorrang. Dazu gehören Kindergeld-Rückforderungen, Steuerstrafverfahren oder Ablehnungsbescheide.
  • Auszahlungen sind nachrangig: Neuanträge auf Auszahlung werden oft als „nachrangig“ behandelt und warten am Ende der Schlange, besonders wenn internationale Koordination (z.B. mit Polen oder Rumänien) erforderlich ist.

2. Bearbeitungsfristen: Wann muss das Amt antworten?

Laut eigenen Richtlinien sollte die Familienkasse innerhalb von 8 Wochen antworten. Als Antragsteller sollten Sie diese Frist genau beobachten. Wenn nach zwei Monaten keine Reaktion erfolgt, ist es Zeit für die erste schriftliche Erinnerung.

3. Die Sachstandsanfrage: Der erste Schritt

Nach 12 Wochen ohne Lebenszeichen sollten Sie eine offizielle Sachstandsanfrage einreichen.

  • Nicht anrufen, sondern schreiben: Telefongespräche sind rechtlich nicht bindend und werden oft nicht korrekt dokumentiert. Nur Schriftverkehr zählt.
  • Inhalt: Kindergeldnummer, Antragsdatum, Liste der eingereichten Dokumente und die Aufforderung, den Grund der Verzögerung zu nennen.
  • Versand: Immer per Einschreiben mit Rückschein. Dies ist Ihr wichtigster Beweis für ein eventuelles Gerichtsverfahren.

4. Die Untätigkeitsklage (§ 75 FGO)

Haben Sie seit 6 Monaten nichts gehört? Dann steht Ihnen der Rechtsweg offen. Gemäß § 75 der Finanzgerichtsordnung (FGO) können Sie eine Untätigkeitsklage erheben.

  • Ziel: Das Gericht prüft nicht sofort den Anspruch, sondern zwingt das Amt, endlich eine Entscheidung zu treffen.
  • Erfolg: In 90 % der Fälle erlässt die Familienkasse innerhalb weniger Wochen nach Klageeingang einen Bescheid, um ein Urteil zu vermeiden. Ein Anwalt ist für die erste Instanz nicht zwingend erforderlich.

FAQ

  • Reicht eine E-Mail? Nein, aus Datenschutzgründen und zur Beweissicherung ist der Postweg vorzuziehen.
  • Brauche ich einen Anwalt für die Klage? Nein, die Untätigkeitsklage vor dem Finanzgericht kann man selbst einreichen. Eine mündliche Verhandlung ist meist nicht nötig.

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